9. Generalversammlung auf schriftlichem Weg

Gemäss Statuten müssen wir eine jährliche Generalversammlung durchführen. Aufgrund der aktuellen Lage mit der COVID-19-Pandemie und den wieder ansteigenden Fallzahlen haben wir beschlossen, die diesjährige Generalversammlung auf schriftlichem Weg durchzuführen, wie dies in der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates vorgesehen ist.

Alle stimmberechtigten Mitglieder (nach erreichtem 15. Lebensjahr) erhalten auf dem Postweg einen Abstimmungstalon, mit dem sie zu den einzelnen Traktanden Stellung nehmen können.

Anträge an die Generalversammlung müssen bis spätestens 20. Oktober 2020 dem Vorstand vorliegen.

Wir sind dankbar, wenn Ihr Euch ein paar Minuten Zeit nehmt, um den Talon auszufüllen, zu unterschreiben und uns so rasch wie möglich, jedoch spätestens bis 30. Oktober 2020 (Eingang bei uns) zuzustellen. Idealerweise scannst Ihr den Abstimmungstalon ein und sendet ihn uns per Mail an sekretariat@bikehalle.com.

Durch Eure Teilnahme ermöglicht Ihr uns, unsere Verpflichtungen gemäss Statuten und den aktuell gültigen Sonderbestimmungen zu erfüllen. Herzlichen Dank!

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